Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz: Verändertes Cookie-Management

Im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) werden die im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen und die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen des Datenschutzes zusammengeführt. Das Gesetz soll mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre schaffen und kann am 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Für die Cookies soll mit dem neuen Gesetz ein nutzerfreundliches und wettbewerbskonformes Einwilligungsmanagement erreicht werden – allerdings bleibt abzuwarten, wie die anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung genau aussehen werden.

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